Die meisten Fragen vor einer ADHS-Abklärung drehen sich um dasselbe: Was kostet das, und zahlt die Krankenkasse mit. Beides hängt an einer einzigen Entscheidung, die Sie vor dem ersten Termin treffen. Wie die Abklärung selbst abläuft, steht auf der Seite ADHS-Abklärung.
Selbst zahlen oder über die Grundversicherung
Es gibt zwei Wege zur Abklärung. Sie unterscheiden sich im Aufwand vorab und darin, wer am Ende bezahlt.
Was auf der Anordnung stehen muss
Gültig ist nur ein einziges Dokument: das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie. Ein Arztbrief auf Praxispapier, eine Überweisung oder ein Rezept genügen der Krankenkasse nicht, auch wenn inhaltlich dasselbe darin steht.
Diese Angaben müssen auf dem Formular stehen:
- B. Kneubühler, Der Psychologe GmbH
- ZSR B790431
- Grossmünsterplatz 6, 8001 Zürich
- die ZSR-Nummer der zuweisenden Ärztin oder des zuweisenden Arztes
- Datum und Unterschrift
Daran scheitert die Abrechnung regelmässig:
- freier Arztbrief oder «Verordnung» auf Praxis-Briefpapier
- Überweisung oder Rezept ohne das offizielle Formular
- fehlende Unterschrift, fehlender Stempel, fehlende ZSR-Nummer
- die Praxis sendet uns das Formular, statt dass Sie es hochladen
- leere PDF-Dateien oder Fotos, auf denen nichts zu lesen ist
Das leere Formular und ein ausgefülltes Beispiel liegen auf der Prüfseite zur Anordnung. Nehmen Sie beides in die Sprechstunde mit.
Häufige Fragen
Die Abklärung umfasst zwei Sitzungen sowie die Auswertung und den schriftlichen Bericht. Der Betrag hängt vom Umfang ab und steht auf der Hinweisseite für Selbstzahlende, die Sie vor der Buchung bestätigen.
Über die Grundversicherung ja, sofern vor dem ersten Termin eine gültige Anordnung vorliegt. Es gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder anderen ärztlich angeordneten Leistung.
Nein. Eine Anordnung, die Sie erst nach dem Start der Abklärung erhalten, ändert die Abrechnung nicht mehr. Diese Entscheidung fällt vor dem ersten Termin.
Bei einer Abrechnung über die Grundversicherung geht die Rechnung an die Kasse, mitsamt der zugehörigen Diagnose. Wer selbst zahlt, gibt der Kasse nichts bekannt. Für manche ist das der Grund, den Selbstzahlerweg zu wählen.
In diesen Modellen verlangt die Kasse in der Regel den Weg über die zuständige Hausarztpraxis. Das offizielle Anordnungsformular brauchen Sie ohnehin. Klären Sie zusätzlich mit Ihrer Kasse, ob Ihr Modell weitere Schritte vorsieht.
Nein. Anerkannt ist ausschliesslich das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Praxisvorlagen und frei formulierte Schreiben lehnt die Krankenkasse ab.
Sie selbst, als Upload im Buchungsformular. Formulare, welche die Arztpraxis direkt an uns sendet, lassen sich Ihrer Buchung nicht zuordnen.
Auf der Prüfseite finden Sie das leere Formular zum Herunterladen und ein ausgefülltes Beispiel. Nehmen Sie beides in die Sprechstunde mit.
Sie umfasst in der Regel zwei Termine und die Auswertung dazwischen. Wie viel Zeit zwischen Anmeldung und Rückmeldegespräch vergeht, hängt von der Auslastung ab. Den Rahmen nennen wir Ihnen im Erstkontakt.
Nein, ein Verdacht genügt für die Anmeldung. Alte Zeugnisse oder Berichte sind willkommen, falls Sie welche haben, aber keine Bedingung.
Ab 16 Jahren.
Ja. Der Selbsttest ersetzt keine Diagnose, gibt dem Erstgespräch aber einen Ausgangspunkt.
Ein Rückmeldegespräch mit einer klaren Einschätzung, einen schriftlichen Bericht und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Die Abklärung ist psychologisch. Über eine medikamentöse Behandlung entscheidet eine ärztliche Fachperson. Im Rückmeldegespräch besprechen wir, ob dieser Schritt sinnvoll ist und wie Sie ihn einleiten.
Auch dann erhalten Sie eine Einordnung Ihrer Beschwerden und, wo angezeigt, Hinweise auf andere Erklärungen und passende Angebote. Ein negativer Befund ist ein Ergebnis, keine vertane Zeit.
