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Fragen zur ADHS-Abklärung

Die meisten Fragen vor einer ADHS-Abklärung drehen sich um dasselbe: Was kostet das, und zahlt die Krankenkasse mit. Beides hängt an einer einzigen Entscheidung, die Sie vor dem ersten Termin treffen. Wie die Abklärung selbst abläuft, steht auf der Seite ADHS-Abklärung.

Selbst zahlen oder über die Grundversicherung

Es gibt zwei Wege zur Abklärung. Sie unterscheiden sich im Aufwand vorab und darin, wer am Ende bezahlt.

Selbst zahlen

Zwei Sitzungen plus Auswertung und Bericht. Was das kostet, sehen Sie auf der Hinweisseite für Selbstzahlende, bevor Sie einen Termin bestätigen.

  • Sie brauchen keine ärztliche Anordnung und können sofort buchen.
  • Kein Formular, keine Rückfragen der Kasse.
  • Die Krankenkasse erfährt nichts von der Abklärung.

Hinweise für Selbstzahlende

Über die Grundversicherung

Die Kasse übernimmt die Abklärung abzüglich Franchise und Selbstbehalt, wenn eine gültige Anordnung vorliegt.

  • Es braucht das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie.
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt es aus und unterschreibt.
  • Sie laden es selbst im Buchungsformular hoch.

Anordnung prüfen und Formular herunterladen

Der Weg lässt sich später nicht wechseln

Wer als Selbstzahlerin startet und danach eine Anordnung nachreicht, kann die Abklärung nicht rückwirkend über die Kasse abrechnen. Wenn Sie die Grundversicherung nutzen möchten, besorgen Sie die Anordnung vor dem Erstgespräch.

Was auf der Anordnung stehen muss

Gültig ist nur ein einziges Dokument: das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie. Ein Arztbrief auf Praxispapier, eine Überweisung oder ein Rezept genügen der Krankenkasse nicht, auch wenn inhaltlich dasselbe darin steht.

Diese Angaben müssen auf dem Formular stehen:

  • B. Kneubühler, Der Psychologe GmbH
  • ZSR B790431
  • Grossmünsterplatz 6, 8001 Zürich
  • die ZSR-Nummer der zuweisenden Ärztin oder des zuweisenden Arztes
  • Datum und Unterschrift

Daran scheitert die Abrechnung regelmässig:

  • freier Arztbrief oder «Verordnung» auf Praxis-Briefpapier
  • Überweisung oder Rezept ohne das offizielle Formular
  • fehlende Unterschrift, fehlender Stempel, fehlende ZSR-Nummer
  • die Praxis sendet uns das Formular, statt dass Sie es hochladen
  • leere PDF-Dateien oder Fotos, auf denen nichts zu lesen ist

Das leere Formular und ein ausgefülltes Beispiel liegen auf der Prüfseite zur Anordnung. Nehmen Sie beides in die Sprechstunde mit.

Häufige Fragen

Was kostet die ADHS-Abklärung?

Die Abklärung umfasst zwei Sitzungen sowie die Auswertung und den schriftlichen Bericht. Der Betrag hängt vom Umfang ab und steht auf der Hinweisseite für Selbstzahlende, die Sie vor der Buchung bestätigen.

Übernimmt die Krankenkasse die Abklärung?

Über die Grundversicherung ja, sofern vor dem ersten Termin eine gültige Anordnung vorliegt. Es gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder anderen ärztlich angeordneten Leistung.

Kann ich später von Selbstzahlung auf die Krankenkasse wechseln?

Nein. Eine Anordnung, die Sie erst nach dem Start der Abklärung erhalten, ändert die Abrechnung nicht mehr. Diese Entscheidung fällt vor dem ersten Termin.

Erfährt meine Krankenkasse von der Diagnose?

Bei einer Abrechnung über die Grundversicherung geht die Rechnung an die Kasse, mitsamt der zugehörigen Diagnose. Wer selbst zahlt, gibt der Kasse nichts bekannt. Für manche ist das der Grund, den Selbstzahlerweg zu wählen.

Ich bin im Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell versichert. Ändert das etwas?

In diesen Modellen verlangt die Kasse in der Regel den Weg über die zuständige Hausarztpraxis. Das offizielle Anordnungsformular brauchen Sie ohnehin. Klären Sie zusätzlich mit Ihrer Kasse, ob Ihr Modell weitere Schritte vorsieht.

Reicht ein Arztbrief oder eine Überweisung?

Nein. Anerkannt ist ausschliesslich das offizielle Anordnungsformular für psychologische Psychotherapie, vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Praxisvorlagen und frei formulierte Schreiben lehnt die Krankenkasse ab.

Wer schickt uns die Anordnung?

Sie selbst, als Upload im Buchungsformular. Formulare, welche die Arztpraxis direkt an uns sendet, lassen sich Ihrer Buchung nicht zuordnen.

Meine Hausärztin kennt das Formular nicht. Was tun?

Auf der Prüfseite finden Sie das leere Formular zum Herunterladen und ein ausgefülltes Beispiel. Nehmen Sie beides in die Sprechstunde mit.

Wie lange dauert die Abklärung?

Sie umfasst in der Regel zwei Termine und die Auswertung dazwischen. Wie viel Zeit zwischen Anmeldung und Rückmeldegespräch vergeht, hängt von der Auslastung ab. Den Rahmen nennen wir Ihnen im Erstkontakt.

Brauche ich einen Vorbefund oder Unterlagen aus der Kindheit?

Nein, ein Verdacht genügt für die Anmeldung. Alte Zeugnisse oder Berichte sind willkommen, falls Sie welche haben, aber keine Bedingung.

Ab welchem Alter bieten Sie die Abklärung an?

Ab 16 Jahren.

Kann ich das Ergebnis des Online-Selbsttests mitbringen?

Ja. Der Selbsttest ersetzt keine Diagnose, gibt dem Erstgespräch aber einen Ausgangspunkt.

Was bekomme ich am Ende?

Ein Rückmeldegespräch mit einer klaren Einschätzung, einen schriftlichen Bericht und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Bekomme ich nach der Diagnose Medikamente?

Die Abklärung ist psychologisch. Über eine medikamentöse Behandlung entscheidet eine ärztliche Fachperson. Im Rückmeldegespräch besprechen wir, ob dieser Schritt sinnvoll ist und wie Sie ihn einleiten.

Und wenn sich der Verdacht nicht bestätigt?

Auch dann erhalten Sie eine Einordnung Ihrer Beschwerden und, wo angezeigt, Hinweise auf andere Erklärungen und passende Angebote. Ein negativer Befund ist ein Ergebnis, keine vertane Zeit.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns an mail@adhsgruppe.ch. Wer hinter der Abklärung steht, sehen Sie unter Über uns. Noch unsicher, ob eine Abklärung überhaupt nötig ist? Der kostenlose ADHS-Selbsttest gibt Ihnen vorab eine Einschätzung.